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   BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79   

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https://dejure.org/1979,369
BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79 (https://dejure.org/1979,369)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1979 - V BLw 4/79 (https://dejure.org/1979,369)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - V BLw 4/79 (https://dejure.org/1979,369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 81
  • NJW 1979, 2396
  • MDR 1980, 132
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74

    Ablehnung der Genehmigung zu einem Grundstücksverkauf durch das

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
    Der rechtliche Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, die Veräußerung an einen nicht hauptberuflichen Landwirt erfülle diese Voraussetzung, wenn ein Landwirt im Hauptberuf das Grundstück zu Aufstockungszwecken dringend benötige und zum Erwerb bereit und fähig sei, entspricht allerdings der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa den o.a. Senatsbeschluß vom 15. Februar 1979 sowie den Senatsbeschluß vom 10. Juni 1975, V BLw 26/74, Agrarrecht 1975, 310 = LM GrdstVG § 9 Nr. 15 m.w.N.); von ihr im Grundsatz abzugehen, sieht der Senat keinen Anlaß.
  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 22/77

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Einwendungen

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
    In gefestigter Rechtsprechung sieht der Senat als Nebenerwerbslandwirt denjenigen an, der seinen Erwerb vorwiegend aus einer anderen (als der landwirtschaftlichen) Tätigkeit zieht (vgl. Senatsbeschluß vom 11. November 1958, V BLw 24/58, RdL 1959, 12, 14 sowie die schon erwähnten Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 1975 und 15. Februar 1979; ferner Senatsbeschluß vom 9. November 1978, V BLw 22/77, Agrarrecht 1979, 105).
  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 20/78

    Heilung eines Zustellungsmangels - Verbesserung der Agrarstruktur durch

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
    Es kann offen bleiben, ob der Zwischenbescheid vom 15. Juli 1977 kraft Gesetzes (oder kraft Anordnung der Landwirtschaftsbehörde als Genehmigungsbehörde, vgl. § 146 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 18. April 1967 - GVBl S. 131 - LVwGSchlH) hätte zugestellt werden müssen; denn jedenfalls ist ein etwaiger Zustellungsmangel gemäß § 154 LVwGSchlH geheilt (vgl. BGH Beschluß vom 15. Februar 1979, V BLw 20/78).
  • BGH, 11.11.1958 - V BLw 24/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
    In gefestigter Rechtsprechung sieht der Senat als Nebenerwerbslandwirt denjenigen an, der seinen Erwerb vorwiegend aus einer anderen (als der landwirtschaftlichen) Tätigkeit zieht (vgl. Senatsbeschluß vom 11. November 1958, V BLw 24/58, RdL 1959, 12, 14 sowie die schon erwähnten Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 1975 und 15. Februar 1979; ferner Senatsbeschluß vom 9. November 1978, V BLw 22/77, Agrarrecht 1979, 105).
  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 19/78

    Versagung der Genehmigung zu einem Grundstückserwerb durch einen hauptberuflichen

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
    Unter dem ausschlaggebenden Gesichtspunkt einer Verhinderung der Verschlechterung der Agrarstruktur ist - abgesehen von dem Extremfall einer ungesunden Anhäufung von Grundbesitz (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 1966, V BLw 7/66, LM GrdstVG § 9 Nr. 9) - kein durchgreifender Grund ersichtlich, denjenigen, der - anders als etwa in dem durch Beschluß des Senats vom 9. November 1978, V BLw 19/78, entschiedenen Fall - seine volle Arbeitskraft in seinem landwirtschaftlichen Betrieb betätigt, aus Rechtsgründen zu benachteiligen.
  • BGH, 07.07.1966 - V BLw 7/66

    Landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Nutzungsvertrages - Ziele der

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
    Unter dem ausschlaggebenden Gesichtspunkt einer Verhinderung der Verschlechterung der Agrarstruktur ist - abgesehen von dem Extremfall einer ungesunden Anhäufung von Grundbesitz (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 1966, V BLw 7/66, LM GrdstVG § 9 Nr. 9) - kein durchgreifender Grund ersichtlich, denjenigen, der - anders als etwa in dem durch Beschluß des Senats vom 9. November 1978, V BLw 19/78, entschiedenen Fall - seine volle Arbeitskraft in seinem landwirtschaftlichen Betrieb betätigt, aus Rechtsgründen zu benachteiligen.
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    Eine ungesunde Bodenverteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt, zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    a) Das Beschwerdegericht hat im Ausgangspunkt in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 75, 81, 93; 94, 292, 292, 295 und 112, 86, 88) diese Vorschriften dahin ausgelegt, dass der Versagungsgrund in der Regel vorliegt, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben.
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Dementsprechend liegt nach den vom Senat in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 1979 BGHZ 75, 81, 83 f. und 14. Mai 1981, V BLw 30/80, jeweils mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines

    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschluss vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6 - st. Rspr.).
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Wer seine Arbeitskraft in vollem Umfang außerhalb des landwirtschaftlichen Bereiches einsetzt, ist Nichtlandwirt (vgl. auch BGHZ 75, 81, 84 f und Anmerkung Hagen in LM GrundstückverkehrsG § 9 Nr. 20).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02

    Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt dieser Versagungsgrund vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Das Beschwerdegericht geht von der Rechtsprechung des Senats aus, daß eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, die der Genehmigung des Vertrages zwischen den Beteiligten zu 1 bis 3 und der Beteiligten zu 4 nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG entgegenstehen kann, dann gegeben ist, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Ebenfalls noch zutreffend ist seine Annahme, dass der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Nichtlandwirt, obwohl ein Landwirt dieses zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben, eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet und damit einen Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG begründet (ständige Rechtsprechung des Senats: BGHZ 75, 81, 83; 94, 292, 295 und 112, 86, 88).
  • OLG Schleswig, 16.05.2006 - 3 WLw 111/05

    Grundstücksverkehrsrecht: Voraussetzung für die Genehmigung des Erwerbs

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 42/97

    Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen

  • BGH, 20.01.1982 - V BLw 7/81

    Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Grundbesitzes in ein

  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 20 WLw 4/06

    Landwirtschaftliches Siedlungsrecht: Anspruch auf Genehmigung eines

  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80

    Genehmigung nach § 2 GrdstVG

  • BGH, 17.10.2002 - BLw 20/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 37/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch Vergrößerung des Eigenlandanteils

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2010 - 4 WLw 31/10

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf von Weinbergsparzellen an

  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 10 W 27/12

    Grundwasser- und Trinkwasserschutz dienen der Verbesserung der Agrarstruktur

  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 10 W 3/03

    Vorliegen einer ungesunden Bodenstruktur i.F.d. Entgegenstehens einer

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 4 WLw 31/20

    Landwirtschaftssache: Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den Kauf

  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 16/82

    Ankaufsrecht und Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • BGH, 20.11.1997 - BLw 28/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 20 Ww 4/03

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Voraussetzungen der

  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 8/05

    Landwirtschaftssache: Beifügung der Erklärung des Vorkaufsberechtigten zur

  • BGH, 04.05.1983 - V BLw 18/82

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde -

  • OLG Frankfurt, 22.01.1990 - 13 W 47/89

    Zum Begriff des hauptberuflichen Landwirts nach § 9 Grundstücksverkehrsgesetz

  • BGH, 08.11.1984 - V BLw 17/84

    Veräusserung von Grund und Boden an einen nebenberuflichen Landwirt als ungesunde

  • BGH, 12.05.1982 - V BLw 19/81

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Voraussetzungen für die Genehmigung

  • OLG Dresden, 05.07.1997 - WLv 565/93
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 3/83

    Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke an Nichtlandwirt - Anspruch auf

  • BGH, 13.05.1981 - V BLw 6/80
  • OLG Rostock, 20.01.1998 - 12 W (Lw) 27/94
  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 7/79

    Genehmigung von Grundstücksveräußerungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz -

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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2539
BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78 (https://dejure.org/1979,2539)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1979 - V BLw 33/78 (https://dejure.org/1979,2539)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - V BLw 33/78 (https://dejure.org/1979,2539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Hofübergabevertrages - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist - Antrag auf Versagung der Genehmigung des Übergabevertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78
    Auch sie setzt jedoch, wenngleich es sich nicht um ein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne handelt, eine Rechtsbeeinträchtigung voraus (BGHZ 43, 289, 293 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78
    Jene Vergleichsentscheidung beruht auch - dies ist weiter Zulässigkeitsvoraussetzung der Abweichungsrechtsbeschwerde (BGHZ 21, 234, 236) - auf dieser Rechtsansicht.
  • BGH, 06.12.1960 - V BLw 8/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 33/78
    In dem von der Rechtsbeschwerde u.a. angeführten Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 6. Dezember 1960, V BLw 8/60, RdL 1961, 315, 316 hat der Senat - unter Hinweis auf seine vorangegangene Rechtsprechung - ausgeführt, daß der in Betracht kommende Hoferbe bereits im Zeitpunkt des Erbfalls imstande sein müsse, den Hof ohne eine längere Umstellungszeit ("Lehrzeit") ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    cc) Unterbleibt - wie hier gegenüber dem Antragsgegner - die erforderliche Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen, so steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senat, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, LM § 6 HöfeO Nr. 22 für § 21 Abs. 2 Satz 2 LwVG) noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen.
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 33/95

    Vermögensauseinandersetzung einer LPG

    Eine inhaltlich unzutreffende Rechtsmittelbelehrung ist einer völlig unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung gleichzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313).
  • BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

    Die hierfür geltenden Fristen haben insoweit nicht vor dem 20. April 1994 zu laufen begonnen, wobei offenbleibt, ob bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit die Zwei-Wochenfrist nach §§ 22 Abs. 1 LwVG, 22 Abs. 1 FGG wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen richtigen Rechtsmittelbelehrung (§ 21 Abs. 2 Satz 3 LwVG) überhaupt zu laufen begonnen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313).
  • BGH, 07.07.1994 - BLw 62/94

    Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Die hierfür geltenden Fristen haben insoweit nicht vor dem 20. April 1994 zu laufen begonnen, wobei offenbleibt, ob bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit die Zwei-Wochenfrist nach §§ 22 Abs. 1 LwVG, 22 Abs. 1 FGG wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen richtigen Rechtsmittelbelehrung (§ 21 Abs. 2 Satz 3 LwVG) überhaupt zu laufen begonnen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313).
  • BGH, 29.02.1996 - BLw 52/95

    Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

    Dahinstehen kann, ob die Beschwerdebegründung insoweit den formellen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 89, 149, 151) genügt, denn jedenfalls liegt ein Abweichungsfall hinsichtlich der einzigen von ihr angezogenen Vergleichsentscheidung des Senats (Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78 AgrarR 79, 313) nicht vor.
  • BGH, 07.07.1994 - BLw 61/94

    Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Gesetz über die strukturelle

    Die hierfür geltenden Fristen haben insoweit nicht vor dem 20. April 1994 zu laufen begonnen, wobei offenbleibt, ob bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit die Zwei-Wochenfrist nach §§ 22 Abs. 1 LwVG, 22 Abs. 1 FGG wegen Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen richtigen Rechtsmittelbelehrung (§ 21 Abs. 2 Satz 3 LwVG) überhaupt zu laufen begonnen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1979, V BLw 33/78, AgrarR 1979, 313).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1979 - V BLw 8/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2013
BGH, 04.07.1979 - V BLw 8/79 (https://dejure.org/1979,2013)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1979 - V BLw 8/79 (https://dejure.org/1979,2013)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - V BLw 8/79 (https://dejure.org/1979,2013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über eine landwirtschaftliche Nutzfläche - Verbindung eines Kaufvertrages mit einer Auflage - Weinbauliche Nutzung eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 86
  • NJW 1979, 2394
  • MDR 1980, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 29/62
    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - V BLw 8/79
    Erst recht ist der beurkundende Notar, wie auch die Rechtsbeschwerde nicht verkennt, grundsätzlich bevollmächtigt, für den Veräußerer einen Zwischenbescheid in Empfang zu nehmen (BGH Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 29/62, RdL 1963, 90, 92).
  • OLG Naumburg, 26.10.2012 - 12 Wx 15/12

    Grundstücksverkehr in Sachsen-Anhalt: Genehmigungserfordernis bei Überschreiten

    Liegen diese Voraussetzungen vor, dann geht die Qualität des Bodens als landwirtschaftliches Nutzland selbst dann noch nicht ohne weiteres verloren, wenn das Grundstück inzwischen nicht mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken, sondern nur noch als Gartenland und Wohnbaufläche genutzt wird (z. B. BGHZ 75, 86).
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